FINANZIELLE FÖRDERUNG

FINANZIELLE FÖRDERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNGEN/UMSCHULUNGEN | Förderung nach Sozialgesetzbuch SGB III (durch die Agentur für Arbeit) oder SGB II (durch die ARGE bzw. kommunale Träger der Grundsicherung)

Wenn Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht sind bzw. arbeitssuchend sind, können Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung beantragen. Diese kann von einigen Monaten bis zu maximal zwei Jahren dauern. Die Agentur für Arbeit prüft in jedem Einzelfall, ob eine Förderung möglich und sinnvoll ist. Dazu werden in bestimmten Fällen auch ärztliche und psychologische Gutachten herangezogen und Eignungstestverfahren durchgeführt.
Wird das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Förderung im Einzelfall festgestellt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein und können diesen bei uns für ein zertifiziertes Bildungsangebot einlösen.
Dies gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Sie stellen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen ARGE bzw. dem kommunalen Träger der Grundsicherung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de. Dort steht ein Merkblatt zur Förderung beruflicher Weiterbildung“ als pdf zum Download für Sie bereit.